Versicherungsjournal
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Pressebericht zur Autoversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Pannen Helfer bei Unfall / AutounfallWer zahlt eigentlich, wenn ein Pannenhelfer verunglückt? Es kommt ganz darauf an, unter anderem auf das defekte Gefährt. Damit aus einer Panne kein finanzieller Dauerschaden wirdHilfsbereitschaft ist gut und bei einem Unfall mit Verletzten sogar gesetzliche Pflicht. Doch wenn sich ein (Pannen-)Helfer selber verletzt, herrscht zuerst einmal Ratlosigkeit. Dabei ist die Rechtslage recht eindeutig. Wenn der Unfallhelfer zu Schaden kommtWer in einer solchen Situation seine Hilfe anbietet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu muss man selber noch nicht einmal Mitglied der Berufsgenossenschaft sein, was bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen der Fall ist. Versicherungsschutz mit EinschränkungenDer Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften gilt jedoch nicht uneingeschränkt. So sind Unfälle von Pannenhelfern nur dann versichert, wenn sie sich in Deutschland ereignen. Unterschiedliche ZuständigkeitenAnders sieht es bei Nothilfemaßnahmen aus, wie etwa der Hilfe bei einem Unfall. In solchen Fällen ist der Versicherungsschutz nicht von der Benutzung eines bestimmten Verkehrsmittels der in Not geratenen Person abhängig und besteht auch im Ausland. Schutz durch private UnfallversicherungAuf den Internetseiten des Bundesverbandes der Unfallkassen wird ein vierseitiges Faltblatt zur Verfügung gestellt, aus dem weitere Einzelheiten entnommen werden können. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros.
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Krankenzusatzversicherung - Rechtsschutzversicherung Vergleich - private Haftpflicht Versicherung und Rechtsschutz privat guenstig und billig im Versicherungsvergleich 20.07.2007