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Pressebericht zur Autoversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Wenn die Kupplung mit der Bremse verwechselt wird / Stand September 2006„Wer auffährt, hat Schuld.“ Dass diese Weisheit nur bedingt gilt, musste jüngst eine Autofahrerin aus Berlin erfahren, die auf einem erheblichen Teil ihres Schadens sitzen blieb. Wenn die Bremse mit der Kupplung verwechselt wird(verpd) Automatikfahrzeuge sind eine praktische Sache. Doch wer mit der Bedienung so eines Autos nicht vertraut ist, kann sich im Falle eines Unfalls eine Menge Ärger einfangen. So auch im Fall einer Autofahrerin, welche das nicht vorhandene Kupplungspedal ihres Fahrzeuges betätigen wollte. Vollbremsung statt auskuppelnOhne daran zu denken, dass sie sich kurz zuvor ein Fahrzeug mit Schaltautomatik angeschafft hatte, wollte die Frau die Kupplung betätigen. Doch mangels eines Kupplungspedals vollzog die Frau stattdessen eine Vollbremsung. Keine alleinige HaftungGrundsätzlich, so die Richter, schreibe Paragraf 4 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung der vor, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm angehalten werden kann, wenn es plötzlich abgebremst wird. SchadenteilungKönne ein Auffahrender jedoch den Verkehrsraum vor dem vorausfahrenden Fahrzeug überschauen, so müsse er je nach Verkehrslage nicht damit rechnen, dass das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich stark abgebremst wird. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros.
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Krankenzusatzversicherung - Rechtsschutzversicherung Vergleich - private Haftpflicht Versicherung und Rechtsschutz privat guenstig und billig im Versicherungsvergleich 20.07.2007