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Pressebericht zur Autoversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Drogen und Alkohol im Strassenverker



Dass der Fahrer im berauschten Zustand seine Fahrerlaubnis riskiert, ist bekannt. Was aber ist mit seinem berauschten Beifahrer?

Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

(verpd) Dass Autofahren unter Rauschmitteleinfluss die Fahrerlaubnis kosten kann, ist kein Geheimnis. Doch dass selbst ein Beifahrer, der sich ganz bewusst nicht ans Steuer seines Fahrzeuges gesetzt hat, seinen Führerschein verlieren kann, dürfte manche ein wenig überraschen.
So geschehen in einem kürzlich veröffentlichten Fall aus Baden Württemberg (Beschluss Verwaltungsgericht Stuttgart vom 10. Februar 2006, Az.: 10 K 3224/05, rechtskräftig).

Haschisch genascht

Der Kläger war Anfang letzten Jahres als Beifahrer in seinem Pkw unterwegs. Bei einer Polizeikontrolle wurde nicht nur der Fahrer, sondern auch der Kläger überprüft.
Nach einer Blutentnahme stellte sich heraus, dass der Mann mit einem Blutalkoholgehalt von 1,39 Promille nicht nur unter Alkohol, sondern nach dem Genuss von Cannabis auch unter Drogen stand.
Obwohl er nicht selber gefahren war, entzog ihm das zuständige Landratsamt daraufhin die Fahrerlaubnis. Mit seiner hiergegen gerichteten Klage hatte der Mann keinen Erfolg.

Auch bei nur gelegentlichem Konsum

Grundsätzlich, so das Gericht, fehle es einem Führerscheinbesitzer an der nötigen Fahreignung, wenn er regelmäßig Cannabis zu sich nehme.
Das gelte selbst bei einem nur gelegentlichen Konsum, wenn ein Kraftfahrer zusätzlich Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen zu sich nehme und nicht zwischen Fahren und Konsum trennen könne.
Dabei sei es gleichgültig, ob man als Fahrer oder Beifahrer seines Fahrzeuges auffällig geworden sei. Entscheidend sei ausschließlich die Frage, ob ein Führerscheinbesitzer zwischen dem Genuss von Rauschmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen könne.

Kein Pardon

Das aber sei in der zu entscheidenden Sache nicht der Fall gewesen, zumal auch der Fahrer des Fahrzeuges unter Drogeneinfluss gestanden habe.
Dass die Gerichte bei Drogenkonsum kein Pardon kennen, beweist auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin. In dem dort entschiedenen Fall wurde einem Autofahrer nach einmaligem Genuss von Drogen die Fahrerlaubnis entzogen. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

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