KFZ Versicherung aktuelle Presse Mitteilungen zu Versicherungen - Nachrichten Versicherungen und VersicherungsvergleichVersicherungsjournal

 

Versicherungsvergleich direkt online vergleichen

Information zur Arbeitslosigkeit aktuelle Presse Nachrichten rund um die Arbeitslosigkeit

Vergleichen Sie kostenlos Ihre Versicherungen im Versicherungsvergleich . Auf unserer Webseite können Sie sich über Versicherungen informieren, einen Versicherungsvergleich starten und auf Wunsch Ihre Versicherungen direkt online einfach uns bequem abschließen

 

Pressebericht Arbeitslose / Verbraucherdienst bei Makler24

Schonvermögen / Fehler im Gesetz ohne Auswirkungen

Durch eine fehlerhafte Gesetzesnovelle drohte vielen ALG II-Empfängern der Verlust ihres Leistungsanspruches. Jetzt hat die Arbeitsagentur mit Übergangsregelungen Entwarnung gegeben.

Fehler im Gesetz ohne Auswirkung

Zum 1. August gibt es mit dem Inkrafttreten des Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetzes neue Bestimmungen zum Schonvermögen für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II).
Während der allgemeine Freibetrag von 200 Euro auf 150 Euro pro Lebensjahr gekürzt wurde, ist der Altersvorsorge-Freibetrag von 200 Euro auf 250 Euro erhöht worden.

Fehler im Gesetz

Voraussetzung für letzteren ist, dass mit dem Versicherer eine Vereinbarung getroffen wird, dass „über das Kapital in der Versicherung nicht vor Renteneintritt“ verfügt werden kann, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) meldet.
Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist nach Angaben des GDV „der Verfügungsverzicht jedoch nach wie vor auf 200 Euro pro Lebensjahr begrenzt“, so dass viele ALG II-Empfänger durch die Senkung des Grundfreibetrages benachteiligt wären, von der Erhöhung des Altervorsorgefreibetrages allerdings nicht profitieren könnten.

Keine Nachteile für Betroffene

Da das VVG jedoch erst gegen Ende des Jahres angepasst werden könne, habe die Bundesanstalt für Arbeit (BA) nach Informationen des GDV die Übergangsregelung geschaffen, dass die Vermögensverhältnisse derer, die bereits im ALG II-Bezug stehen, erst beim Weiterbewilligungs-Antrag (sechs Monate nach dem davorigen Antrag) nach neuer Rechtslage geprüft werden.
Sollte der neue allgemeine Freibetrag überschritten werden, werde die BA dem Empfänger eine Frist von zwei Monaten einräumen, um „zu erklären, dass übersteigende Vermögensteile der Alterssicherung zugeführt werden.“ Diese Erklärung solle dann für den Bewilligungszeitraum von sechs Monaten gelten.
So bleibe vielen Betroffenen nach Meinung des GDV „ein wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge unter wirtschaftlich meist schwierigen Bedingungen erhalten.“
Björn Wichert Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

 
   
zurück Information Versicherungen  
zurück Information Arbeitslosigkeit  
   
   
   





 

 

 

 

Arbeitslosigkeit lässt immer mehr Menschen in Deutschland verarmen (Studie, Institut der deutschen Wirtschaft, 2006). Kein Wunder: Zuerst erhalten Sie das Arbeitslosengeld I, d.h. 60 % Ihres ehemaligen Nettogehalts. Wer Kinder erzieht erhält 67 %. Danach folgt das noch niedrigere Arbeitslosengeld II. ... mehr zur Arbeitslosenversicherung und online Berechnung


Krankenzusatzversicherung

...wichtiger den je. Wir haben den richtigen Tarif auch für Sie. Schützen Sie sich vor den Kürzungen der gesetzlichen Krankenkassen mit Zahnversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung


Sterbegeldversicherung
auch Angehörige
können für Ihre Eltern
vorsorgen und abschließen

Vermittler Bereich Login

 

Site Map | AGB | Kontakt | © Copyright Makler24 Angelika Heine 2002 - 2006 Versicherungsvergleich

 

 

 

 

 

Information Versicherungen

Krankenzusatzversicherung - Rechtsschutzversicherung Vergleich - private Haftpflicht Versicherung und Rechtsschutz privat guenstig und billig im Versicherungsvergleich 20.07.2007