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Pressebericht Arbeitslose / Verbraucherdienst bei Makler24

Existenzgründerförderung vereinheitlicht

Die „Ich-AG” ist Vergangenheit, der Existenzgründungs-Zuschuss seit gestern in Kraft. Änderungen gibt es auch bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.

Existenzgründerförderung vereinheitlicht

Die nach dem ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz benannten Arbeitsmarkt-Förderinstrumente haben bislang überwiegend wenig Wirkung entfaltet. Erfolgreich genutzt wurde allerdings die „Ich-AG” – doch sie ist einem neuen Förderinstrument gewichen. Ausgelaufen ist sogar bereits seit 1.6. die freiwillige Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung für viele Selbstständige.
Die „Ich-AG”, ein in Paragraf 421l SGB III geregelter Existenzgründungs-Zuschuss, war sogar zu erfolgreich und wurde deshalb dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offenbar zu teuer. Seit 2003 haben laut BMAS rund 390.000 Arbeitslose mit diesem Instrument den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt.

Überbrückung und direkte Förderung

Um ausufernde Mitnahmeeffekte zu reduzieren, wurde bereits nach kurzer Zeit die Nachweispflicht der Tragfähigkeit durch ein Geschäftskonzept eingeführt. Derzeit werden noch 220.000 Unternehmen mit diesem Zuschuss gefördert.
Die Förderung sah bisher einen Zeitraum von bis zu drei Jahren und Summen von 600 Euro monatlich im ersten, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr vor. Die Förderung konnte bereits fast unmittelbar nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen werden.
Der Existenzgründungs-Zuschuss ist bereits zum 30.6.2006 ausgelaufen. Vorgestern endete außerdem die Möglichkeit, ein Überbrückungsgeld nach Paragraf 57 SGB III zu beantragen. Bereits bewilligte Förderungen laufen weiter.

Einheitlicher Gründungszuschuss

Neu ist seit gestern die Möglichkeit eines steuerfreien Gründungszuschusses als einheitliches Förderinstrument für den Wechsel aus der Arbeitslosigkeit. Arbeitslose können neun Monate lang ihr bisheriges Arbeitslosengeld weiter beziehen sowie eine Pauschale von 300 Euro monatlich für eine freiwillige Versicherung in der Sozialversicherung erhalten. Weitere sechs Monate wird nur noch die Pauschale gewährt.
Wie bisher muss die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts nachgewiesen werden. Außerdem muss noch mindestens für 90 Tage ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Die wichtigsten Informationen hat das BMAS in einem Merkblatt zusammengestellt.

Arbeitslosenversicherung nicht mehr für Alt-Selbstständige

Deutlich eingeschränkt wurde die gerade erst eingeführte freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und Freiberufler.
Rückwirkend seit 1.6. kann sich laut Bundesagentur für Arbeit nicht mehr aufnehmen lassen, wer seine selbstständige Tätigkeit bis zum 1.1.2004 aufgenommen hat.
Matthias Beenken Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

 
   
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