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Pressebericht Arbeitslose / Verbraucherdienst bei Makler24

Wie viele Bewerbungen man schreiben muss

Arbeitsagenturen sehen es gar nicht gerne, wenn Leistungsempfänger eigene Vorstellungen haben. Doch darf diesen deshalb die Leistung gekürzt werden?

Wie viele Bewerbungen man schreiben muss

(verpd) Wenn ein Hartz IV-Empfänger Änderungswünsche an einer Eingliederungsvereinbarung anmeldet, so darf dieses nicht generell als Verweigerung gewertet werden, dass er die Vereinbarung nicht akzeptiert. Daher dürfen ihm auch nicht automatisch die Leistungen gekürzt werden.
Mit dieser Entscheidung vom 5. September 2006, Az.: L 7 AS 107/06 ER, hat das Hessische Landessozialgericht einer Journalistin Recht gegeben, die sich dagegen gewehrt hatte, dass ihr Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden sollte.

Gegenentwurf vorgelegt

Der Frau war von der Arbeitsagentur eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt worden, in der sie sich dazu verpflichten sollte, alle zwei Wochen bei der Agentur vorzusprechen und nachzuweisen, dass sie mindestens 156 Bewerbungen pro Jahr versende.
Dieses hielt die des Schreibens mächtige Journalistin für unangemessen und formulierte einen „Gegenentwurf einer ausgewogenen Eingliederungsvereinbarung“. Ohne die Leistungsempfängerin auch nur anzuhören, wurden ihr daraufhin die Leistungen um 30 Prozent gekürzt. Begründet wurde das damit, dass sie sich angeblich geweigert hatte, die von der Arbeitsagentur vorgelegte Vereinbarung zu unterzeichnen.

Ungerechtfertigte Leistungskürzung

Die von der Journalistin in einem Eilverfahren angerufenen Richter hielten die Leistungskürzung für ungerechtfertigt. Nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts sei es abwegig, die von der Klägerin vorgebrachten Änderungswünsche mit einer Weigerung gleichzusetzen, die Vereinbarung abzuschließen.
Dass die Gegenvorschläge nicht völlig aus der Luft gegriffen seien, sei alleine schon daran zu erkennen, dass sie von der Arbeitsagentur inzwischen zum Teil berücksichtigt wurden. Denn man hat dem Wunsch der Klägerin entsprochen, nicht so häufig bei der Agentur vorsprechen zu müssen. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

 
   
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